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Sorglos-Paket
Wir unterstützen wir Sie im Rahmen der kantonalen
Förderstrategie.
Heizungssanierung
Wer seine Ölheizung ersetzen will, muss mit mehr Aufwand und Kosten
rechnen. Per 01. November 2021 trat das neue Energiegesetz im Kanton
Nidwalden in Kraft. Seither ist der Ersatz einer Ölheizung nicht mehr ohne
weiteres möglich.
Wer seine alte Heizungsanlage erneuern möchte, sollte vorher eine
Energieberatung und allenfalls einen Gebäudeenergienachweis GEAK bzw.
GEAK-Plus ausführen lassen. Entspricht die Gebäudeenergieeffizienz nicht dem
geforderten Werten, kommen elf mögliche Standardlösungen zur Ausführung.
Ersetzen Wohneigentümer ihre Heizungsanlage, muss neu ein Teil der
benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien (z.B. eine thermische
Solaranlage, Hybridanlagen, Wärmepumpen etc.) stammen. Ziel des
Energiegesetzes ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen durch den
Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien.
Sorglos-Paket von der Beratung bis zur Baueingabe
Einen Ersatz der Heizungsanlage sollte vorsorglich geplant und dann umgesetzt
werden. Welche Heizsysteme gibt es auf dem Markt und was für ein System
passt überhaupt in mein Wohnhaus? Kosten und Nutzen müssen abgewägt und
abgeklärt werden.
Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Heizungssanierung planen.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich von der Offerte bis hin zur Baueingabe
und Ausführung.