Heizen mit Faktor Zukunft. Wer heizt, trägt Verantwortung! Allgemein Mit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung soll der einzelne Wärmebezüger einen finanziellen Anreiz erhalten, die Energie rationell einzusetzen. Je nach Kanton ist der Einbau und die Heizkostenabrechnung über die Wärmezähler ab 5 Wohneinheiten obligatorisch. Dazu empfehlen wir Ihnen den Einbau einer Einzelraumregulierung mit Raumthermostaten in den Zimmern. Durchschnittlich wird eine Energieeinsparung von ca. 10 bis 20% erzielt. Die Einflussmöglichkeiten des Benutzers bestehen in der Bedienung der individuellen Regelorgane und einem zweckmässigen Lüften. Die Wirkung ist umso besser, je anwendungsfreundlicher die Regulierungsmöglichkeiten sind. Installation und Abrechnung müssen für den Benutzer durchschaubar sein. Mit Wärmezählern und Heizkostenverteilern wird der Energieverbrauch pro Wohnung ermittelt. Der Mehrverbrauch von Randwohnungen etc. sowie nicht gemessene Leitungen werden durch Faktoren kompensiert. Die Wirtschaftlichkeit der Massnahme ist bei energetisch guten Bauten und energiebewusstem Benutzerverhalten nicht gegeben. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung wird hingegen durch das Verlangen nach Gerechtigkeit und durch Vorschriften gestützt. Bei Bauten mit nachgewiesenem, sehr niedrigem Verbrauch erscheint ein Obligatorium der individuellen Erfassung als wenig sinnvoll. Wärmezähler Diese Messgeräte messen die Vor- und Rücklauftemperatur des Verbrauchers sowie den Volumenstrom und berechnen die bezogene Wärmeleistung. Messprinzipien Mechanisch über Flügelradzähler Ultraschall über Schallwellen