Heizen mit Faktor Zukunft. Wer heizt, trägt Verantwortung! Je nach Grundwasservorkommen muss durch eine Spezial-Bohrunternehmung je ein Schacht von ca. 10–20m gebohrt werden. Wie die Wärmepumpe funktioniert und was für eine Arbeitszahl (Jahreswirkungsgrad) erreicht werden kann, entnehmen Sie bitte aus der Rubrik «Allgemein Wärmepumpen». Hinweis Bevor mit der Planung von einer Grundwasser–Wärmepumpe begonnen werden kann, ist beim kantonalen Gewässerschutzamt eine Bewilligung einzuholen. Für eine Vorabklärung können wir für Sie eine unverbindliche mündliche Anfrage starten. Kommt eine Grundwasser–Wärmepumpe zur Ausführung, muss vor Baubeginn oder Sanierung beim jeweiligen Gewässerschutzamt schriftlich eine kostenpflichtige Bewilligung eingeholt werden. Im Sanierungsfall empfehlen wir zusätzlich eine unverbindliche Besichtigung Ihrer Liegenschaft, um etwaige Möglichkeiten und Platzverhältnisse zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne und unverbindlich. Grundwasser-Wärmepumpe Grundwasser-Wärmepumpe Grundwasser-Wärmepumpen