Heizen mit Faktor Zukunft.
Wer heizt, trägt Verantwortung!
Je nach Grundwasservorkommen muss durch eine Spezial-Bohrunternehmung je ein Schacht von ca.
10–20m gebohrt werden.
Wie die Wärmepumpe funktioniert und was für eine Arbeitszahl (Jahreswirkungsgrad) erreicht werden
kann, entnehmen Sie bitte aus der Rubrik «Allgemein Wärmepumpen».
Hinweis
Bevor mit der Planung von einer Grundwasser–Wärmepumpe begonnen werden kann, ist beim
kantonalen Gewässerschutzamt eine Bewilligung einzuholen. Für eine Vorabklärung können wir für Sie
eine unverbindliche mündliche Anfrage starten. Kommt eine Grundwasser–Wärmepumpe zur
Ausführung, muss vor Baubeginn oder Sanierung beim jeweiligen Gewässerschutzamt schriftlich eine
kostenpflichtige Bewilligung eingeholt werden. Im Sanierungsfall empfehlen wir zusätzlich eine
unverbindliche Besichtigung Ihrer Liegenschaft, um etwaige Möglichkeiten und Platzverhältnisse zu
prüfen.
Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne und unverbindlich.
Grundwasser-Wärmepumpen