Heizen mit Faktor Zukunft. Wer heizt, trägt Verantwortung! Hinweis Bevor mit der Planung von einer Erdsonden–Wärmepumpe begonnen werden kann, ist beim kantonalen Gewässerschutzamt eine Bewilligung für Erdsondenbohrungen einzuholen. Für eine Vorabklärung können wir eine unverbindliche mündliche Anfrage starten. Kommt eine Erdsonden-Wärmepumpe zur Ausführung, muss vor dem Baubeginn oder der Sanierung beim jeweiligen Gewässerschutzamt schriftlich eine kostenpflichtige Bewilligung eingeholt werden. Im Sanierungsfall empfehlen wir zusätzlich eine unverbindliche Besichtigung Ihrer Liegenschaft, um etwaige Möglichkeiten und Platzverhältnisse zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne und unverbindlich. Erdsonden-Wärmepumpen