Heizen mit Faktor Zukunft.
Wer heizt, trägt Verantwortung!
Hinweis
Bevor mit der Planung von einer Erdsonden–Wärmepumpe begonnen werden kann, ist beim kantonalen Gewässerschutzamt eine
Bewilligung für Erdsondenbohrungen einzuholen. Für eine Vorabklärung können wir eine unverbindliche mündliche Anfrage starten.
Kommt eine Erdsonden-Wärmepumpe zur Ausführung, muss vor dem Baubeginn oder der Sanierung beim jeweiligen
Gewässerschutzamt schriftlich eine kostenpflichtige Bewilligung eingeholt werden.
Im Sanierungsfall empfehlen wir zusätzlich eine unverbindliche Besichtigung Ihrer Liegenschaft, um etwaige Möglichkeiten und
Platzverhältnisse zu prüfen.
Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich gerne und unverbindlich.
Erdsonden-Wärmepumpen